Rechtsanwalt Björn-Sven Bergemann - Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Grundsätzlich herrscht im Deutschen Recht Vertragsfreiheit. Jeder kann in Verträgen mit Geschäftspartnern oder privat alle Angelegenheiten regeln, die seinen Geschäftsbetrieb oder seinen Privatbereich betreffen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die geläufigsten Verträge geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dabei können dann allerdings auch gesetzliche Rechtsfolgen eintreten, die nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt sind, aber auch nicht gewollt sind. So ist oftmals unmittelbar aus dem unterschriebenen Vertrag nicht zu 100% ersichtlich, welche rechtliche Wirkung erreicht wird. Darüber hinaus sind mehr und mehr auch Regelungen des europäisches Rechts zu berücksichtigen, die sich unmittelbar auf Verträge auswirken. Daher ist es vor Abschluss eines Vertrags empfehlenswert, diesen durch einen Anwalt prüfen bzw. erstellen zu lassen.

So gehört zu unserem Leistungsspektrum insbesondere

  • Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen

  • Überprüfung Verträge Dritter zur Vermeidung von Nachteilen für Sie

  • Entwicklung von Formularverträgen für Ihren Betrieb

  • Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen

  • Ausarbeitung von Unternehmensverträgen

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Anstellungsverträgen

  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschriften zur Betriebssicherheit


 

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